Zwecks Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus, wurde folgende Verordnung herausgegeben:
Die. Gemeindeämter werden für das Publikum ausschließlich für Termine mit Vormerkung in der Zeit von 10.00 bis 12.30 Uhr geöffnet; die Ämter sind in dringenden und notwendigen Fällen über Tel. 0473 831117 oder info@gemeinde.mals.bz.it. zu kontaktieren.
Für das Steueramt können Termine nur für Dienstag oder Donnerstag von 10.00 bis 12.30 Uhr vorgemerkt werden.
Das Standesamt beschränkt sich auf die Registrierung der Geburten und Sterbefälle (Tel. 0473 835781
Die detaillierte Verordnung finden Sie auf der Seite der Gemeinde Mals www.gemeinde.mals.bz.it
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