Das Institut für den sozialen Wohnbau des Landes Südtirol hat die Aufgabe den einkommensschwächeren Familie eine angemessene Mietwohnung zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt durch Zuweisung von Neubauwohnungen, den von Mietern freigestellten Wohnungen oder von angemieteten Wohnungen. Die Wohnungen werden laut Rangordnung oder außerhalb Rangordnung (bei Zwangsräumungen wegen Eigenbedarf oder Unbewohnbarkeitserklärungen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit) zugewiesen. Diese Gesuche können jährlich vom 1. September bis zum 31.Oktober entweder bei den Niederlassungen des Wohnbauinstitutes oder bei der jeweiligen Gemeinde eingereicht werden, wo auch die Gesuchsformulare erhältlich sind. Infos auch unter www.wobi.bz.it
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