Loading images...

Das Institut für den sozialen Wohnbau des Landes Südtirol hat die Aufgabe den einkommensschwächeren Familie eine angemessene Mietwohnung zur Verfügung zu stellen.  Dies erfolgt durch Zuweisung von Neubauwohnungen, den von Mietern freigestellten Wohnungen oder von angemieteten Wohnungen. Die Wohnungen werden laut Rangordnung oder außerhalb Rangordnung (bei Zwangsräumungen wegen Eigenbedarf oder Unbewohnbarkeitserklärungen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit) zugewiesen. Diese Gesuche können jährlich vom 1. September bis zum 31.Oktober entweder bei den Niederlassungen des Wohnbauinstitutes oder  bei der jeweiligen Gemeinde eingereicht werden, wo auch die Gesuchsformulare erhältlich sind. Infos auch unter www.wobi.bz.it

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

vier × 2 =

Kategorien
Frühling
Bild der Woche
Bild der Woche
Spruch der Woche

IHR ZITAT

Ein hoher Lebensstandard besteht darin, dass man Geld, das man noch nicht hat, für Dinge ausgibt, die man nicht braucht, um Leuten zu imponieren, die man nicht mag.

Orson Welle

Voltaire

Aurelien Scholl ,
 frz. Journalist & Schriftsteller

Kleinanzeigen

Kleinanzeigen aktuell unter http://schreibstube.it/kleininserate/